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CHANCEN NUTZEN. PERSPEKTIVEN ERKENNEN.
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Als internationaler Berufsverband vertritt die European Press Federation auch nebenberuflich tätige Journalisten und Medienschaffende, egal ob fest angestellt oder freiberuflich tätig. Guter Journalismus wird überwiegend von freiberuflich oder auf Teilzeitbasis tätigen Journalisten geliefert, daher ist es Zielsetzung des Verbandes, auch berechtigte Interessen von nebenberuflich tätigen Journalisten gegenüber Verlagen, Behörden oder etablierten Institutionen zu vertreten. Eine erfolgreiche, praxisorientierte Verbandsarbeit trägt somit entscheidend zur Verbesserung der journalistischen Wettbewerbsfähigkeit bei - und öffnet Türen. Ein wichtiger Faktor in dem oftmals hart umkämpften Berufsumfeld. Deshalb: die EPF-Verbandsmitgliedschaft ist eine der lohnendsten Entscheidungen, die Sie als Journalist und Medienschaffender treffen können. |
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Auch für nebenberufliche Journalisten
Als einer der wenigen Verbände, stellt die EPF auch für nebenberuflich tätige Journalisten und Medienschaffenden internationale Presseausweise aus. Warum? Vielfach wird eine hauptberufliche Tätigkeit als dogmatisches Leitbild dargestellt, doch allein schon aufgrund der anhaltenden Umbrüche in der Medienlandschaft ist dies nicht mehr zeitgemäß. Schließlich übt ein nebenberuflicher Journalist oder Medienschaffender die gleiche Tätigkeit aus, wie sein hauptberuflicher Kollege. Eine hauptberuflich ausgeübte journalistische Tätigkeit sagt übrigens nichts über die Qualität der Arbeit aus. Nicht selten lässt sich in der Praxis beobachten, dass gerade jene Journalisten ohne Festanstellung sehr viel effektiver und zu einem attraktiveren Preis-/Leistungsverhältnis arbeiten.
Die Qualität guter journalistischer Arbeit sollte nicht daran gemessen werden, ob jemand seinen Lebensunterhalt nur zum Teil oder zu hundert Prozent durch diese Tätigkeit verdient. Allerdings legen diverse Journalisten-Gewerkschaften gerade auf diesen Unterschied großen Wert und nebenberuflich tätige Medienschaffende bleiben oftmals vor verschlossenen Türen. Eine Mitgliedschaft ist nicht möglich, denn nur wer seinen Lebensunterhalt überwiegend aus einer journalistischen Tätigkeit heraus bestreitet und dies nachweislich belegen kann, erhält Einlass und damit z. B. einen Gewerkschafts-Presseausweis.
Die EPF hingegen versteht sich als unabhängige und überregionale Interessensvertretung von Pressefotografen, Journalisten, und Medienschaffenden, die selbstverständlich nebenberuflich tätig sein können. In diesem Kontext vermittelt die EPF einen internationalen Informations- und Erfahrungsaustausch.
Freelancer: Chancen im neuen Medienmarkt
Eine Reihe struktureller Veränderungen innerhalb der Medien- und Presselandschaft führt zu einer zunehmenden Auslagerung redaktioneller Leistungen und Services. Journalisten und Medienschaffende sind deshalb auch in unternehmerischer Hinsicht gefordert, denn Festanstellungen werden gerne in freie Mitarbeiterverhältnisse gewandelt. Auch wenn das Arbeiten auf eigene Rechnung seine Risiken hat, bieten sich gerade für engagierte Quereinsteiger und Newcomer interessante Perspektiven. Egal, ob der Schritt in die berufliche Eigenständigkeit, haupt- od. nebenberuflich, vorangebracht wird: Nebenberuflich tätige Journalisten, Medienschaffende,
PR-Leute, Presse-Fotografen oder auch Reporter finden in der EPF eine ideale Alternative! Die EPF bietet nützliche Leistungen an, um z. B. Auftraggeber zu gewinnen, Presse-Sevices zu optimieren, Informationen zu kanalisieren oder journalistische Ergebnisse nachvollziehbar zu machen.
Die Presse - was ist das eigentlich?
Die Presse wird oft als vierte Gewalt bezeichnet und hat in einer demokratischen Gesellschaft einen wesentlichen Einfluss auf die Meinung ihrer Adressaten und politische Entscheidungen. Journalisten, Pressefotografen & Medienschaffende sind für die Presse (Zeitungen, Magazine oder Zeitschriften) und deren Ableger wie Hörfunk, Fernsehen, Nachrichtenagenturen, Pressedienste, Öffentlichkeitsarbeit und Internet (neue Medien) tätig. Dabei sind Bildjournalisten den Wortjournalisten gleichgestellt. Ergänzt wird das Umfeld durch redaktionelle Tätigkeiten wie z. B. die Aufbereitung innerbetrieblicher Informationen von Unternehmen, Verbänden und Behörden. Einen Presseausweis erhält, wer redaktionell bzw. journalistisch tätig ist und in diesem Kontext eine im öffentlichen Interesse journalistische Tätigkeit ausübt, egal ob neben- oder hauptberuflich.
Allgemeiner Hinweis
Werden auf dieser Webiste die Begriffe 'Journalist' bzw. 'Journalisten' verwendet, sind damit selbstverständlich auch 'Journalistinnen' gemeint. Die maskuline Form der Anrede ist kürzer und soll - allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit - für beide Geschlechter stehen.
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