AUF EINEN BLICK: ALLES ÜBER DIE MITGLIEDSCHAFT
Der Beruf des Journalisten oder Pressefotografen ist weit gefasst und das Spektrum journalistischer Tätigkeiten ist einem ständigen Wandel unterworfen. Wollen Sie Ihre Aktivitäten als Medienschaffender weiter ausbauen, so finden Sie in der European Press Federation einen kompetenten Partner mit vielfältigen Branchenkontakten. Mitglieder wissen den berufsorientierten Service zu schätzen.  Bei der European Press Federation sind nicht nur so genannte Medienprofis Mitglied, sondern auch viele engagierte Newcomer. Grund: die EPF unterstützt auch jene Personenkreise, die ihre journalistische Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben.

European Press Federation

1. Wer kann Mitglied in der EPF werden?

Voraussetzung ist Ihre journalistische Tätigkeit (egal ob haupt- oder nebenberuflich), welche Sie im Zuge der Anmeldung kurz bestätigen (s. Anmeldung).



2. Wer bekommt einen Presseausweis?


Einen Anspruch auf das Ausweisdokument haben Personen, welche journalistisch tätig sind. Nachweise über Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit müssen Sie der EPF nicht darlegen. Sollten berechtigte Zweifel an der journalistischen Tätigkeit bestehen, werden Nachweise eingefordert.



3. Wozu wird ein Presseausweis benötigt?

Ein Presseausweis legitimiert den Besitzer als offiziellen Repräsentanten/Vertreter der Presse. Die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit wird durch den Presseausweis erleichtert.



4. Von wem wird der Presseausweis ausgestellt?


Der international gültige Presseausweis wird von der Presseorganisation 'European Press Federation' ausgestellt.


Journalistische Tätigkeiten und was darunter zu verstehen ist:

Der Zugang zu publizistischen Berufen ist in (den meisten) demokratischen Ländern frei und keinen staatlichen Reglements unterworfen. Deshalb kann eine journalistische Tätigkeiten auch von nebenberuflichen Journalisten ausgeübt werden. Wenn Sie z. B. Recherchen oder Reportagen der Öffentlichkeit zugänglich machen, sind Sie bereits journalistisch tätig. Inhalte müssen zwar weder fachlich, wissenschaftlich oder künstlerisch wertvoll sein – ein gewisser Qualitätsstandard wird aber bei seriösen ‚Presseleuten’ stillschweigend vorausgesetzt. Ist also Ihre journalistische Arbeit für die Öffentlichkeit bestimmt, da diese entweder gedruckt oder in sonstigen Medien publiziert bzw. veröffentlicht werden soll (z. B. Internet), so sind Sie bereits journalistisch tätig. Folgende Auflistung gibt einen kurzen Überblick zu einigen anerkannten journalistischen Tätigkeitsbereichen:

. . .
• Berichte über Messen/Ausstellungen 
• Verfassen von Reportagen
• Eventreporter (z. B. Interviews)
• Tätigkeit als Kameramann
• Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Verein)
• Internet-Radio (Audio-Beiträge)
• Redaktionelle Webblogs

• Pressesprecher/Pressereferent
• Recherchejournalist (Nebenjob)
• Ehrenamtliche Pressetätigkeit
• Kino- oder Theaterkritiker
• Pressefotograf/Videojournalist
• Fremdenverkehrs-PR
• Rezensionen: Bücher/DVD/CD
• Freier Texter  
• Dokumentationen: Sport/Events
• Presseservice (Contentlieferant)
• Erstellen von Reiseberichten
• Online-Journalismus
• Verfassen von Online-Content
  

Gültigkeitsdauer, Mitgliedsbeiträge und Leistungen

Presseausweise sind gültig für das jeweils aufgedruckte Kalenderjahr und werden jedes Jahr neu ausgestellt. Unterschieden wird zwischen einer Standard- und Premium-Mitgliedschaft, welche je nach Status unterschiedliche Leistungen enthält. Hier die Details:

Der Premium-Status:

• 142 Euro einmalige Aufnahmegebühr
• 48 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr

Inkludierte Pressedokumente:

• Internationaler Presseausweis
• Presse ID-Card
• Offizielles PKW-Presseschild
• Offizielle PKW-Pressekarte
• Mitglieds-Zertifikat
• Premium-Band für ID-Card
• CD: Presse - Publications

Der Standard-Status:

• 122 Euro einmalige Aufnahmegebühr
• 48 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr

Inkludierte Pressedokumente:

• Internationaler Presseausweis
• Offizielles PKW-Presseschild
• Mitglieds-Zertifikat


Vorteile, die Mitglieder der EPF zu schätzen wissen:

• Keine überteuerten Mitgliedsbeiträge! Kein Aufpreis für das PKW-Presseschild.
• EPF-Mitglieder erhalten für kleines Geld umfassende Leistungen.
• Keine diskriminierende Offenlegung von Verdienst- oder Arbeitsnachweisen.
• Unbürokratische, transparente und rasche Abwicklung.
• Kein Tätigkeitsnachweis erforderlich. Es reicht, wenn Sie journalistisch tätig sind.
• Garantierte Leistungen: EPF-Support, Service und Member-Login.

Die Mitgliedsanmeldung:

I. Zuerst online bei der EPF die Mitgliedschaft beantragen. II. Vorläufige Mitgliedsbestätigung abwarten und dann die Zahlung vornehmen. III: Sämtliche Pressedokumente werden fertig gestellt und Ihnen in einer attraktiven Umschlagmappe per Einschreiben zugestellt.